Auf die von der Staatlichen Selbstverwaltung Edith Reckzeh nach UN-Res 56/83 am 27.07.2011 eingereichte Vollstreckungsabwehrklage hat das Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt korrekt geantwortet und an die Staatliche Selbstverwaltung Edith und Matthias Reckzeh zurückgeschrieben und diese anerkannt.
Es scheint dass auch die BRD-Gerichte langsam merken, dass Staatliche Selbstverwaltungen völkerrechtlich völlig korrekt bestehen, wenn sie denn erklärt und korrekt proklamiert wurden.
Über die weitere Entwicklung des Prozessvorganges werden wir hier wieder berichten.
Vollstreckungsabwehrklage Staatliche Selbstverwaltung Edith Reckzeh (ohne Anlagen veröffentlicht)
Anschreiben des Amtsgerichtes Stuttgart Bad Cannstatt an die Staatliche Selbstverwaltung Edith Reckzeh.